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Psychische Erkrankung zwischen Rechtssicherheit, Menschenwürde und gesellschaftlicher Verantwortung

  • Autorenbild: Silvia Meck
    Silvia Meck
  • 20. Dez. 2025
  • 7 Min. Lesezeit

Im Zusammenhang mit der bereits beschlossenen Gesetzesänderung des PsychKG in Hessen (neu gefasster § 28 Absatz 4, DGPPN-Informationen) sind psychiatrische Kliniken verpflichtet, bei der Entlassung von Patientinnen und Patienten, die wegen einer Fremdgefährdung untergebracht waren, die zuständige Polizeibehörde zu informieren. Alle Informationen, die für eine Gefährdungseinschätzung notwendig sind, müssen übermittelt werden.


Darüber hinaus hat das Land Niedersachsen im Bundesrat einen Antrag (Drucksache 717/25) eingebracht, der einen bundesweiten Austausch zwischen Behörden prüfen soll, um Gefährdungspotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten zu erkennen. Vor diesem Hintergrund sehe ich erhebliche Risiken für die Inanspruchnahme psychiatrischer und psychosozialer Unterstützung. Es handelt sich nicht länger um ein hypothetisches Szenario, sondern um eine reale Rechtslage, deren Auswirkungen jetzt absehbar sind.


Bereits heute wirkt die diagnostische Einordnung über ICD-Kategorien stark stigmatisierend. Diagnosen begleiten viele Menschen über Jahrzehnte, selbst dann, wenn die ursprüngliche Symptomatik längst nicht mehr besteht. Vor diesem Hintergrund erscheint der Schritt von einer dokumentierten Diagnose hin zu einer möglichen Einstufung als „Gefährder“ erschreckend klein.


Wer sich in Behandlung begibt, hinterlässt Spuren im Hilfesystem. In Hessen besteht bei angenommener Fremdgefährdung das Risiko, in entsprechende Listen aufgenommen zu werden. Diese Perspektive kann dazu führen, dass Hilfe nicht mehr als Schutzraum wahrgenommen wird, sondern als potenzielles Risiko.


Ich befürchte daher nicht einen Anstieg, sondern einen Rückgang der Nachfrage nach Unterstützung. Menschen könnten aus Angst vor Registrierung, langfristiger Etikettierung oder behördlichen Konsequenzen darauf verzichten, sich Hilfe zu holen, unabhängig davon, wie dringend sie diese benötigen. Damit würde genau das Gegenteil dessen erreicht, was Prävention und Versorgung eigentlich leisten sollen: frühzeitige Unterstützung, Deeskalation und Stabilisierung.


Diese Entwicklung berührt grundlegende menschenrechtliche Fragen. Das Recht auf Gesundheit, auf Nichtdiskriminierung und auf Schutz der Privatsphäre gerät in Gefahr, wenn der Zugang zu Hilfe faktisch mit staatlicher Kontrolle oder sicherheitsrechtlicher Bewertung verknüpft wird. Psychische Erkrankung darf nicht implizit mit Gefährlichkeit gleichgesetzt werden.


Gleichzeitig ist es wichtig, die Ängste von Menschen ernst zu nehmen, die Sorge vor Gewalt haben. Sicherheit ist ein legitimes gesellschaftliches Anliegen. Dafür braucht es jedoch eine faktenbasierte Grundlage. Es gibt keine belastbare kriminalstatistische Evidenz dafür, dass Menschen mit einer psychiatrischen Diagnose oder mit sogenannten Fremdgefährdungseinschätzungen häufiger Gewalt ausüben als die Allgemeinbevölkerung. Gewalt ist kein Merkmal psychischer Erkrankung. Risikoerhöhend wirken vielmehr Faktoren wie akute Krisen, soziale Ausgrenzung, fehlende Unterstützung oder Substanzkonsum.


Ergänzend ist festzuhalten, dass Fachverbände und Praktiker seit Jahren auf einen erheblichen Mangel an ambulanter, niedrigschwelliger Versorgung hinweisen. Der Ausbau von Krisendiensten, Krisenzentren und aufsuchenden Hilfen wird wiederholt gefordert, ist jedoch bislang unzureichend umgesetzt. Gerade diese Angebote gelten als wirksam, um Eskalationen zu vermeiden und Sicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen.


Vor diesem Hintergrund wirkt eine stärkere sicherheitsrechtliche Ausrichtung des PsychKG wie eine Verschiebung der Verantwortung: weg von Prävention und Versorgung, hin zu Kontrolle und Nachsorge. Das birgt die Gefahr, bestehende Versorgungsdefizite nicht zu beheben, sondern durch Abschreckung weiter zu verschärfen.


Es gibt Unterschiede in der Diagnostik und in der Bedeutung einer Diagnose. Der Ursprung mag derselbe sein – etwa in belastenden Lebensereignissen, Missbrauchserfahrungen oder anhaltendem Stress – doch die Auswirkungen sind andere.

So kann sich bei dem einen Menschen eine Depression entwickeln, die das Fühlen verändert, während sich bei einem anderen eine paranoide Schizophrenie zeigt, die das Wahrnehmen verändert. In solchen Fällen kann es sogar vorkommen, dass jemand das Gefühl hat, verfolgt oder beobachtet zu werden, ohne dass dies tatsächlich geschieht. Diese Beispiele zeigen, dass ähnliche Auslöser sehr unterschiedliche seelische Verarbeitungsformen annehmen können.


Mir geht es darum, zu sensibilisieren, wenn von jemandem gesagt wird, er sei psychisch krank. Oft steckt hinter solchen Worten eine vorschnelle Schublade, in die Menschen von außen gesteckt werden – von der Presse, aber auch von der Gesellschaft.

Damit geht eine Gefahr einher: Wir stigmatisieren Menschen, die ohnehin schon genug ertragen mussten. Wir fügen ihnen eine weitere Form von Gewalt zu – gesellschaftliche, soziale und emotionale Gewalt. Solche Aussagen können Karrieren zerstören, Beziehungen belasten und den Zugang zu Versicherungen, Unterstützungssystemen und gesellschaftlicher Teilhabe versperren.

Sie führen zu Vorverurteilungen, zu Stigmatisierungen, zu Anfeindungen – im schlimmsten Fall zu erneuter Gewalt.


Jeder Einzelne kann und sollte dazu beitragen, dass solche Mechanismen durchbrochen werden.


Für die Presse bedeutet das, verantwortungsvoll zu berichten – ohne reißerische Überschriften, ohne die Reduktion eines Menschen auf eine Diagnose.


Für Ermittlungsbehörden, Richterinnen, Richter und Staatsanwälte bedeutet es, psychische Erkrankungen nicht als Stigma, sondern als Teil einer Lebensrealität zu begreifen, die Verständnis und Fachwissen erfordert.


Für das Rechtssystem insgesamt bedeutet es, sensibel und differenziert mit psychischen Themen umzugehen, anstatt sie zur Abwertung oder Diskreditierung zu nutzen.


Für uns als Gesellschaft heißt es, hinzuschauen, zuzuhören und zu verstehen, dass psychische Erkrankungen kein Makel sind – Ausdruck menschlicher Verletzlichkeit und Stärke zugleich.


Im Strafrecht spielt eine psychische Erkrankung eine besondere Rolle. Sie bestimmt jedoch nicht automatisch das Strafmaß. Diagnosen dürfen nicht als Vorwand dienen, jemanden pauschal zu entlasten oder zu stigmatisieren. Qualifizierte Gutachter beurteilen, ob die Erkrankung die Schuldfähigkeit mindert oder vorübergehend ausschließt. Daraus folgt, dass zwei Menschen mit derselben Tat sehr unterschiedliche rechtliche Konsequenzen erfahren können, abhängig von der Art und Schwere ihrer psychischen Beeinträchtigung.

Es ist wichtig, dass Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Exekutive diese fachliche Bewertung ernst nehmen und nicht durch Vorurteile oder gesellschaftlichen Druck ersetzt wird. Wer eine psychische Erkrankung in die Öffentlichkeit trägt oder in Medienberichten aufgreift, trägt die Verantwortung, dass daraus keine Vorverurteilung entsteht.


Es ist wichtig zu verstehen, dass psychische Erkrankungen nicht automatisch zu einer milderen Strafe führen. Wer als teilweise oder vollständig schuldunfähig gilt, wird dennoch eingesperrt, häufig in einer forensischen Einrichtung. Der Unterschied liegt im Fokus: Im Maßregelvollzug steht Behandlung und Sicherung im Vordergrund, im Strafvollzug die Strafe und gesellschaftliche Abschreckung.

Diese Unterscheidung bedeutet nicht, dass die Erkrankung bagatellisiert wird. Sie zeigt, dass die Gesellschaft sowohl den Schutz der Öffentlichkeit als auch die fachgerechte Behandlung psychisch Kranker gewährleisten muss. Wer dies nicht versteht, läuft Gefahr, falsche Urteile zu fällen, Vorurteile zu verbreiten oder Menschen zusätzlich zu stigmatisieren.


Es ist entscheidend zu verstehen, dass eine Ermittlung oder Anschuldigung nicht gleich eine Verurteilung bedeutet. Stellt eine Staatsanwaltschaft ein Verfahren ein, zum Beispiel weil die mögliche Strafe gering ist oder kein Gutachten erforderlich erscheint, heißt das nicht, dass ein Richter oder eine Richterin die Tat automatisch anders beurteilen würde.

Eine Einstellung bedeutet lediglich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren beendet. Die Verteidigung hat weiterhin die Möglichkeit, Einwände vorzubringen oder die Beweise prüfen zu lassen. Solche Vorgänge sollten nicht dazu führen, dass Menschen im öffentlichen Raum oder in Medienberichten bereits vorverurteilt werden.


Eine Anschuldigung bleibt vorerst nur das – eine Anschuldigung, bis ein Gericht auf Grundlage aller Fakten eine Entscheidung trifft.

Dabei gilt immer die Unschuldsvermutung. Jeder Mensch gilt als unschuldig, solange seine Schuld nicht rechtskräftig bewiesen ist.


Die Gesellschaft sollte sich bewusst sein, dass vorschnelle Urteile oder Gerüchte großen Schaden anrichten können. Jede Anschuldigung bleibt zunächst nur eine Anschuldigung, und die Unschuldsvermutung gilt für jeden Menschen. Wer falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet, kann sich strafbar machen.


Achtsamkeit bedeutet, nicht vorschnell zu urteilen, keine Gerüchte weiterzugeben und die Rechte anderer zu respektieren. Jeder trägt Verantwortung dafür, dass Menschen nicht zusätzlich stigmatisiert oder ausgegrenzt werden.


Ich kämpfe seit vielen Jahren gegen die Stigmatisierung von Menschen mit psychischen oder psychiatrischen Diagnosen. Mein verstorbener Mann lebte mit einer solchen Diagnose, und ich habe erlebt, wie sehr Stigmatisierungen nicht nur ihn, sondern auch mich als Partnerin und andere Angehörige betreffen können. Ähnliche Erfahrungen machen viele Partnerinnen, Familien und Menschen im Umfeld Betroffener. Solche Vorurteile haben reale Folgen für das Leben aller Beteiligten und verdeutlichen, wie dringend Sensibilisierung und Achtsamkeit in der Gesellschaft notwendig sind.


Man kann lernen, mit psychischen Erkrankungen umzugehen und ein erfülltes, genussvolles Leben zu führen. Häufig ist vollständige Heilung möglich, auch wenn Rückfälle nicht ausgeschlossen sind. Die Symptome können vollständig abklingen, und das Leben muss nicht zwangsläufig wiederholt von der Krankheit beeinträchtigt werden.


Manches kann nicht vollständig geheilt werden. Betroffene benötigen oft ein Leben lang Medikamente und müssen lernen, mit ihren Symptomen umzugehen. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie nicht genesen oder kein erfülltes Leben führen können – es ist vergleichbar mit der Somatik.


Für mich gibt es einen Unterschied zwischen Heilung und Genesung. Heilung bedeutet, dass etwas vollständig ausgeheilt ist – es bleibt nichts zurück. Genesung dagegen heißt, dass ich gesund bin, auch wenn etwas bleibt. Ich kann mit Einschränkungen leben, vielleicht dauerhaft Medikamente brauchen oder Unterstützung im Alltag.

Ein einfacher Beinbruch kann vollständig heilen, ein Querschnitt nicht. Der Mensch ist genesen, auch wenn mein Leben dadurch vielleicht anders geworden ist.


Ähnlich verläuft es bei psychischen Erkrankungen, auch wenn sie häufig komplexer sind und stärker von äußeren Umständen beeinflusst werden. Psychische Erkrankungen können unterschiedlich verlaufen, manche heilen vollständig, andere verlaufen chronisch oder phasenweise. Ihr Verlauf hängt von vielen Faktoren ab, darunter genetische Veranlagung, Umwelteinflüsse und die Qualität der Behandlung. Sie entstehen zudem selten allein. Sie entwickeln sich im Zusammenspiel von biologischen, psychischen und sozialen Faktoren. Ein unterstützendes Umfeld, frühzeitige Behandlung und gesellschaftliche Akzeptanz können entscheidend sein, ob und wie jemand gesundet.


Wichtig ist, dass man trotzdem ein Leben mit Freude, Sinn und Teilhabe führen kann. Die Erkrankung definiert nicht den Menschen, sondern ist ein Teil seiner Lebensgeschichte, mit dem er umgehen lernen kann.


Nur qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte oder Psychologinnen und Psychologen können psychische Diagnosen zuverlässig stellen und beurteilen. Laienurteile oder vorschnelle Einschätzungen können Schaden anrichten und Vorurteile verstärken. Stigmatisierungen haben langfristige Folgen. Sie führen zu sozialer Isolation, emotionaler Belastung und erschweren den Zugang zu beruflicher oder gesellschaftlicher Teilhabe. Betroffen sind nicht nur die Menschen selbst, sondern auch Partnerinnen, Partner, Familien und Angehörige.

In meiner Arbeit in einer Tagesstrukturierenden Maßnahme im Pfalzklinikum erlebe ich, wie unterschiedlich Menschen mit ihren Diagnosen umgehen und wie vielfältig die Bedürfnisse, Ressourcen und Lebensgeschichten sind. Hier zeigt es sich, wie wertvoll es ist, Menschen nicht nur als Patienten oder Diagnosen zu sehen. Die Vielfalt verdeutlicht, dass psychische Erkrankungen jeden treffen können – unabhängig von Alter, Beruf, Lebenssituation oder Hintergrund. Sensibilisierung, Achtsamkeit und respektvoller Umgang sind daher nicht nur wünschenswert, sondern notwendig, um ein Umfeld zu schaffen, in dem alle Menschen die Möglichkeit haben, mit ihren Herausforderungen umzugehen und ein erfülltes Leben zu führen.


Achtsamkeit bedeutet, Vorurteile zu hinterfragen und die Würde jedes Menschen zu achten – unabhängig von seiner Diagnose. Gesellschaft, Medien und Institutionen tragen Verantwortung dafür, Sprache und Verhalten so zu wählen, dass sie nicht ausgrenzen, sondern Verständnis fördern.


Jeder kann aktiv dazu beitragen, diese Folgen zu minimieren, indem er nicht vorschnell urteilt, keine Gerüchte weitergibt, fachliche Einschätzungen respektiert und Menschen unabhängig von Diagnosen oder Anschuldigungen wertschätzt. Solches Verhalten fördert Achtsamkeit, Respekt und gesellschaftliche Verantwortung.


© Silvia Meck, 20. Dezember 2025

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